Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
16.01.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
24.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
20.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
29.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018
24.06.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
04.12.2018
Veränderungen
04.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
07.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
19.07.2016
Veränderungen
27.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
10.11.2015
Veränderungen
10.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.07.2013 bis zum 30.06.2014
29.07.2013
Neueintragungen