Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.09.2018
Termine
04.05.2018
Termine
09.11.2015
Termine
08.07.2015
Sonstiges
20.05.2015
Veränderungen
13.05.2015
Eröffnungen
27.02.2014
Veränderungen
25.07.2013
Neueintragungen