Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.12.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
17.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
03.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
15.04.2021
Veränderungen
10.10.2020
Veränderungen
26.08.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
14.08.2020
Veränderungen
19.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
14.08.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
30.08.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
02.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
21.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
02.04.2015
Veränderungen
26.07.2013
Neueintragungen