Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.11.2020
Löschungsankündigungen
04.05.2020
Veränderungen
20.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
20.04.2020
Abweisungen mangels Masse
15.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
25.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.09.2017
Veränderungen
19.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
26.07.2013
Neueintragungen