Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2021
Veränderungen
18.02.2021
Abweisungen mangels Masse
20.02.2017
Löschungsankündigungen
04.07.2016
Veränderungen
21.04.2016
Veränderungen
22.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.07.2015
Veränderungen
16.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.06.2013 bis zum 31.12.2013
16.07.2014
Veränderungen
30.07.2013
Neueintragungen