Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.06.2023
Sonstiges
25.04.2023
Sonstiges
25.05.2020
Termine
07.05.2020
Termine
23.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
02.01.2019
Veränderungen
27.12.2018
Eröffnungen
31.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
13.06.2018
Veränderungen
28.11.2017
Veränderungen
21.06.2017
Veränderungen
19.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.07.2016
Veränderungen
09.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.07.2013 bis zum 31.12.2013
26.07.2013
Neueintragungen