Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Sonstiges
25.03.2024
Sonstiges
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Termine
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05.03.2015
Sonstiges
02.03.2015
Eröffnungen
29.01.2015
Sicherungsmaßnahmen
29.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
18.07.2013
Neueintragungen