Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.07.2020
Termine
14.03.2018
Eröffnungen
09.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
30.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.05.2013 bis zum 31.12.2013
18.07.2013
Neueintragungen