Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.04.2023
Löschungsankündigung
07.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.08.2022
Sonstiges
29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2022
Sonstiges
08.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
05.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.07.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
30.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.07.2013 bis zum 31.12.2013