Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2024
Sonstiges
18.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.04.2018
Eröffnungen
01.02.2018
Sicherungsmaßnahmen
19.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
29.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2013 bis zum 31.12.2013
17.07.2013
Neueintragungen