Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.10.2025
Löschungsankündigung
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2025
Sonstiges
10.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2019
Eröffnungen
03.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.07.2013 bis zum 31.12.2013
13.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.07.2013 bis zum 31.12.2013
13.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.07.2013 bis zum 31.12.2013
12.07.2013
Neueintragungen