Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
01.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
18.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.04.2021
Termine
04.11.2020
Eröffnungen
21.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
20.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.11.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.11.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
18.07.2013
Berichtigungen
05.07.2013
Neueintragungen