Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2022
Sonstiges
11.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.09.2020
Termine
08.04.2020
Termine
27.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
27.08.2019
Eröffnungen
26.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
26.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
05.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.06.2013 bis zum 31.12.2013
02.07.2013
Neueintragungen