Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.12.2024
Sonstiges
17.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2023
Sonstiges
27.07.2016
Eröffnungen
27.07.2016
Termine
31.05.2016
Termine
10.05.2016
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01.09.2015
Eröffnungen
27.06.2013
Neueintragungen