Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.07.2025
Löschungsankündigung
30.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2024
Sonstiges
08.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.09.2023
Sonstiges
08.09.2023
Sonstiges
29.08.2022
Sonstiges
07.02.2020
Sonstiges
07.02.2020
Termine
18.11.2019
Eröffnungen
31.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
20.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
30.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.06.2013 bis zum 31.12.2013
25.06.2013
Neueintragungen