Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2017
Sonstiges
23.10.2017
Sonstiges
06.09.2017
Eröffnungen
03.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
12.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2013 bis zum 31.12.2013
06.06.2013
Neueintragungen