Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
23.07.2024 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
15.03.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.02.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
04.08.2017 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.12.2016
Berichtigungen
08.01.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 22.04.2013 bis zum 31.12.2013
05.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.03.2013 bis zum 31.12.2013
10.06.2013
Neueintragungen