Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.06.2022
Termine
12.11.2020
Termine
23.08.2016
Löschungsankündigungen
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05.01.2016
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Eröffnungen
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Sicherungsmaßnahmen
18.08.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.02.2013 bis zum 31.12.2013
07.05.2013
Neueintragungen