Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.04.2025
Löschungsankündigung
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.11.2024
Sonstiges
06.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.09.2024
Sonstiges
26.09.2024
Sonstiges
21.01.2020
Sonstiges
02.12.2019
Eröffnungen
24.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
16.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
14.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
05.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
24.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
17.07.2013
Berichtigungen
02.05.2013
Neueintragungen