Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.12.2025
Löschungsankündigung
30.12.2024
Sonstiges
30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Sonstiges
16.07.2024
Sonstiges
13.02.2023
Sonstiges
11.03.2021
Eröffnungen
11.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
18.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
30.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.04.2013
Neueintragungen