Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Sonstiges
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Sonstiges
20.12.2024
Eröffnungen
26.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.03.2017 bis zum 31.12.2017
28.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.08.2015 bis zum 08.08.2016
13.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.08.2014 bis zum 08.08.2015
13.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.08.2013 bis zum 08.08.2014
04.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
04.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 08.08.2013
27.03.2013
Neueintragungen