Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.01.2024
Löschungsankündigung
19.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2023
Sonstiges
12.10.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.10.2022
Sonstiges
16.03.2022
Sonstiges
01.08.2016
Eröffnungen
01.08.2016
Sonstiges
29.07.2016
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2015
Eröffnungen
30.10.2015
Sonstiges
03.09.2015
Sicherungsmaßnahmen
24.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
26.02.2013
Neueintragungen