Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.03.2025
Sonstiges
26.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2020
Termine
21.02.2020
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03.07.2019
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01.03.2017
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10.02.2017
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24.06.2016
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25.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2015 bis zum 31.12.2015
24.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 30.04.2015
17.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
22.12.2015
Termine
04.05.2015
Eröffnungen
17.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
14.02.2013
Neueintragungen