Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
31.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 23.03.2015 bis zum 31.12.2015
24.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und Liquidationsschlussbilanz
10.01.2022
Termine
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
24.03.2015
Eröffnungen
31.10.2014
Sicherungsmaßnahmen
08.02.2013
Neueintragungen