Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.06.2025
Löschungsankündigung
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2024
Sonstiges
30.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.06.2024
Sonstiges
12.04.2024
Sonstiges
14.03.2024
Sonstiges
28.02.2024
Sonstiges
07.07.2022
Sonstiges
17.07.2019
Sonstiges
06.06.2019
Eröffnungen
25.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.02.2013
Neueintragungen