Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.05.2025
Sonstiges
07.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.11.2021
Termine
22.06.2016
Termine
01.08.2014
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2014
Eröffnungen
03.07.2013
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2013
Neueintragungen