Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2021
Termine
05.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
06.11.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.06.2017
Sonstiges
02.05.2017
Eröffnungen
17.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
30.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
30.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
26.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014
26.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014
25.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.12.2012 bis zum 31.12.2012
25.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.12.2012 bis zum 31.12.2012
09.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.01.2013
Neueintragungen