Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.07.2022
Veränderungen
29.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2022
Sonstiges
09.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.12.2021
Sonstiges
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2021
Sonstiges
05.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.05.2017
Eröffnungen
19.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.09.2015
Veränderungen
02.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.02.2013
Neueintragungen