Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2020
Eröffnungen
01.12.2020
Termine
12.10.2020
Sicherungsmaßnahmen
26.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
28.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
21.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
18.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 13.12.2012 bis zum 31.12.2012
22.01.2013
Neueintragungen