Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.01.2026
Löschungsankündigung
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2024
Sonstiges
12.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
12.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.02.2019
Termine
05.12.2018
Eröffnungen
07.11.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.11.2018
Sicherungsmaßnahmen
05.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.06.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
31.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
21.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.12.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.11.2012 bis zum 31.12.2012
20.12.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.11.2012 bis zum 31.12.2012
10.01.2013
Neueintragungen