Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.11.2022
Löschungsankündigung
18.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.12.2021
Termine
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
20.07.2017
Veränderungen
12.07.2017
Eröffnungen
12.07.2017
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
26.07.2016
Veränderungen
28.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.12.2012 bis zum 31.12.2012
09.01.2013
Neueintragungen