Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.12.2021
Sonstiges
12.08.2021
Sonstiges
03.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.11.2019
Veränderungen
20.11.2019
Eröffnungen
03.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
19.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.09.2012 bis zum 31.12.2012
09.01.2013
Neueintragungen