Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.05.2026
Entscheidungen im Verfahren
12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.03.2025
Sonstiges
17.01.2022
Sonstiges
07.01.2022
Sonstiges
03.11.2020
Termine
06.11.2019
Sonstiges
28.03.2019
Eröffnungen
06.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
25.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011