Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Sonstiges
01.08.2016
Eröffnungen
12.05.2016
Sicherungsmaßnahmen
01.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
03.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.12.2012 bis zum 30.06.2013
31.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.12.2012 bis zum 31.12.2012
28.12.2012
Neueintragungen