Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2023
Sonstiges
24.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2014
Sonstiges
08.07.2014
Termine
08.07.2014
Eröffnungen
19.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
27.12.2012
Neueintragungen