Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2024
Sonstiges
30.11.2023
Sonstiges
11.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2022
Sonstiges
19.11.2021
Termine
05.05.2020
Termine
04.09.2017
Eröffnungen
06.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
03.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.02.2012 bis zum 31.12.2012
17.12.2012
Neueintragungen