Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2018
Eröffnungen
13.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.11.2012 bis zum 31.12.2012
29.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.11.2012 bis zum 31.12.2012
20.11.2012
Neueintragungen