Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Sonstiges
09.11.2023
Sonstiges
09.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.10.2023
Sonstiges
06.02.2023
Sonstiges
23.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2016
Eröffnungen
24.03.2016
Sicherungsmaßnahmen
19.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.11.2012
Neueintragungen