Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
07.01.2022
Sonstiges
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.11.2021
Sonstiges
27.08.2021
Sonstiges
11.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2019
Veränderungen
19.09.2019
Eröffnungen
27.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
09.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.02.2019
Veränderungen
04.06.2018
Veränderungen
14.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.03.2018
Veränderungen
06.06.2017
Veränderungen
24.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
24.10.2016
Veränderungen
11.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
18.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.09.2012 bis zum 31.12.2012
09.11.2012
Neueintragungen