Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.09.2025 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
10.09.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.10.2018 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
26.06.2018 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
14.12.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.05.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.07.2015 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
30.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
26.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.08.2011 bis zum 31.12.2011
26.10.2012
Neueintragungen