Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2026
Sonstiges
12.12.2022
Eröffnungen
13.10.2022
Sicherungsmaßnahmen
18.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018
19.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
27.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
11.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
31.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
21.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
21.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
26.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.10.2012 bis zum 30.06.2013
26.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.10.2012 bis zum 30.06.2013
23.10.2012
Neueintragungen