Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
05.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.08.2013 bis zum 31.12.2013
29.07.2016
Sonstiges
16.02.2016
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2016
Termine
26.11.2015
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.09.2015
Termine
03.09.2013
Eröffnungen
02.10.2012
Neueintragungen