Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2017
Termine
28.12.2016
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2016
Termine
23.06.2016
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11.04.2016
Entscheidungen im Verfahren
21.04.2015
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13.03.2015
Sonstiges
12.02.2015
Eröffnungen
02.02.2015
Eröffnungen
11.11.2014
Sicherungsmaßnahmen
11.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 14.09.2012 bis zum 31.12.2012
27.09.2012
Neueintragungen