Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.07.2025
Löschungsankündigung
24.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.11.2024
Sonstiges
25.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.09.2024
Sonstiges
09.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2019
Sonstiges
23.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2017
Eröffnungen
04.04.2017
Sicherungsmaßnahmen
22.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
22.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
23.12.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.08.2012 bis zum 31.12.2012
23.12.2013 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 28.08.2012 bis zum 31.12.2012
13.09.2012
Neueintragungen