Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2025
Eröffnungen
27.01.2025
Eröffnungen
12.11.2024
Sicherungsmaßnahmen
08.11.2024
Sicherungsmaßnahmen
02.10.2024
Sicherungsmaßnahmen
04.06.2024
Sicherungsmaßnahmen
06.05.2024
Sicherungsmaßnahmen
04.03.2024
Sicherungsmaßnahmen
23.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
30.10.2023
Sicherungsmaßnahmen
16.05.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
25.10.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
08.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.03.2017
Berichtigungen
01.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
28.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.04.2012 bis zum 31.12.2012
13.09.2012
Neueintragungen