Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.12.2018
Termine
19.05.2015
Eröffnungen
07.08.2014
Berichtigungen
30.04.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
11.09.2012
Neueintragungen