Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.08.2022
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
27.01.2021
Termine
14.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2020
Termine
07.02.2017
Sonstiges
29.06.2016
Eröffnungen
11.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2012 bis zum 31.12.2012
10.09.2012
Neueintragungen