Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2020
Termine
16.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.07.2020
Sonstiges
20.04.2020
Termine
28.06.2018
Termine
01.06.2018
Berichtigungen
04.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
13.02.2018
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2017
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2017
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
16.11.2016
Eröffnungen
02.11.2016
Eröffnungen
29.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.08.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
23.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
03.09.2012
Neueintragungen