Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.06.2022
Löschungsankündigungen
08.03.2021
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
03.04.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2019
Termine
28.04.2017
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2016
Eröffnungen
04.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
06.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.03.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 31.12.2012
17.08.2012
Neueintragungen