Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
28.04.2025
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
12.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2024
Sonstiges
20.11.2023
Sonstiges
01.03.2017
Eröffnungen
24.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
08.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.12.2012
17.08.2012
Neueintragungen